Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
PSA Retail France SAS; Opel & Beyschlag GmbH
BWB/Z-4587
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
PSA Retail France SAS, Frankreich, und die Opel & Beyschlag GmbH, Österreich, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens für den Import und (Groß-)Handel mit Kfz-Ersatzteilen in Österreich. Das Geplante Vorhaben betrifft den (Groß-)Handel mit Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.10.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.10.2019 weggefallen.