Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Amgen Inc.; Celgene Corporation - BWB/Z-4585 | Bundeswettbewerbsbehörde

Amgen Inc.; Celgene Corporation

BWB/Z-4585

11.09.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Amgen Inc. (Thousand Oaks, Kalifornien, USA) beabsichtigt, alle Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem Produkt Otezla, welches bislang im Eigentum von Celgene Corporation (Summit, New ,Jersey, USA) steht und von dieser vermarktet wird, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Medikamente für die Behandlung von mittelschwerer bis schwerer Psoriasis und Psoriasis Arthritis.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.10.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.10.2019 weggefallen.

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