Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Intermediate Capital Group, Plc.; ACON Equity Partners III, L.P.
BWB/Z-4583
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Der angemeldete Zusammenschluss betrifft den (indirekten) Erwerb von Anteilen an ACON Equity Partners III, L.P., und (indirekt) an den von dieser kontrollierten Portfoliogesellschaften durch Intermediate Capital Group, Plc. Das geplante Vorhaben betrifft die Popkultur-Sammlerstücke / Software/Hardware für die Automatisierung der Bargeldabwicklung und Selbstbedienungslösungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.10.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.10.2019 weggefallen.