Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Continental AG; Rubberway Pte Ltd - BWB/Z-4581 | Bundeswettbewerbsbehörde

Continental AG; Rubberway Pte Ltd

BWB/Z-4581

02.09.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb eines Anteils von 45% an Rubberway Pte Ltd, Singapur durch Continental AG, Hannover, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die  Bereitstellung von Beschaffungsinformationen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.09.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.09.2019 weggefallen.

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