Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DBAG Fund VII; CPL Holdings GmbH - BWB/Z-4578 | Bundeswettbewerbsbehörde

DBAG Fund VII; CPL Holdings GmbH

BWB/Z-4578

29.08.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DBAG Fund VII beabsichtigt, mittelbar alleinige Kontrolle über CPL Holdings GmbH (Dietzenbach/Deutschland) und ihre Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Transportverpackungsindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.09.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.09.2019 weggefallen.

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