Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

GreenCycle Alpha GmbH; Sky Plastic Group AG - BWB/Z-4576 | Bundeswettbewerbsbehörde

GreenCycle Alpha GmbH; Sky Plastic Group AG

BWB/Z-4576

26.08.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die GreenCycle Alpha GmbH plant, 100% der Aktien an der Sky Plastic Group AG zu erwerben. Die GreenCycle Alpha GmbH gehört zur PreZero-Entsorgungssparte der international tätigen Schwarz Gruppe. Die Schwarz Gruppe ist Ober die Sparten Lidl bzw. Kaufland vornehmlich im Lebensmitteleinzelhandel in über 30 Ländern tätig. Seit dem Erwerb der Tönsmeier-Gruppe ist die Schwarz Gruppe zudem als integrierter Dienstleister im Bereich der Abfallwirtschaft mit der Sammlung, Sortierung, Aufbereitung und Verwertung von Abfällen befasst. Sky Plastic bereitet gebrauchte Kunststoffe auf und produziert daraus Rezyklate, die in verschiedenen Industrien als Sekundärrohstoff eingesetzt werden können.

Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.09.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.09.2019 weggefallen.

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