Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CVC Capital Partners SICAV-FIS S.A.; Ontic Engineering & Manufacturing Inc., USA, Ontic Engineering & Manufacturing UK Limited; Ontic Engineering; Manufacturing Asia-Pacific Pte Limited - BWB/Z-4571 | Bundeswettbewerbsbehörde

CVC Capital Partners SICAV-FIS S.A.; Ontic Engineering & Manufacturing Inc., USA, Ontic Engineering & Manufacturing UK Limited; Ontic Engineering; Manufacturing Asia-Pacific Pte Limited

BWB/Z-4571

20.08.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CVC Capital Partners SICAV-FIS S.A. beabsichtigt, indirekt alleinige Kontrolle über Ontic Engineering & Manufacturing Inc., USA, Ontic Engineering & Manufacturing UK Limited, Großbritannien, und Ontic Engineering und Manufacturing Asia-Pacific Pte Limited, Singapur, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Ersatzteile sowie Wartungs-, Reparatur- und Betriebsdienstleistungen für ältere und Legacy-Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsplattformen.

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.09.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.09.2019 weggefallen.

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