Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Wilsonart LLC; Moran Consulting, a.s.; Gentian, spol, s.r.o.; Technistone Holding, a.s.; Technistone, a.s. - BWB/Z-4566 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wilsonart LLC; Moran Consulting, a.s.; Gentian, spol, s.r.o.; Technistone Holding, a.s.; Technistone, a.s.

BWB/Z-4566

19.08.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Wilsonart LLC, Vereinigte Staaten, beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile an und dabei alleinige Kontrolle über Moran Consulting, a.s., Tschechien, and M.D. Gentian, spol, s.r.o., Tschechien, und daher indirekt Kontrolle über Technistone Holding, a.s., Tschechien, und Technistone, a.s., Tschechien, einschließlich ihrer weltweiten Tochtergesellschaften zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft Baumaterialien für den Einsatz in Arbeitsplatten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.09.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.09.2019 weggefallen.

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