Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Genui Zwölfte Beteiligungsgesellschaft mbH; Berge & Meer Touristik GmbH; Boomerang-Reisen Vermögensvеrwaltungsgesеllschaft mbH - BWB/Z-4563 | Bundeswettbewerbsbehörde

Genui Zwölfte Beteiligungsgesellschaft mbH; Berge & Meer Touristik GmbH; Boomerang-Reisen Vermögensvеrwaltungsgesеllschaft mbH

BWB/Z-4563

16.08.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Genui Zwölfte Beteiligungsgesellschaft mbH (Hamburg, Deutschland) beabsichtigt, durch den Erwerb von 100% der Geschäftsanteile die Berge & Meer Touristik GmbH (Rengsdorf, Deutschland) sowie die Boomerang-Reisen Vermögensvеrwaltungsgesеllschaft mbH (Trier, Deutschland) zu übernehmen. Nach Abschluss des Vorhabens wird Genui Zwölfte Beteiligungsgesellschaft mbH alleinige Kontrolle über die Zielgesellschaften ausüben.


Betroffener Geschäftszweig: Reiseveranstaltung und Reisevermittlung.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.08.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht