Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Mid Market Europe; Ellab A/S - BWB/Z-4561 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Mid Market Europe; Ellab A/S

BWB/Z-4561

14.08.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT Mid Market Europe, ein von EQT Mid Market Europe GP B.V. (Amsterdam /Niederlande) verwalteter Investmentfonds, beabsichtigt, alleinige Kontrolle über Ellab A/S (Hillerod /Dänemark) und ihre Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Prüf-, Kalibrier- und Überwachungsgeräte sowie dazugehörige Serviceleistungen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Industrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.09.2019 weggefallen.

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