Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Proprium Capital Partners L.P.; MSRESS Motel One Holding B.V. - BWB/Z-4559 | Bundeswettbewerbsbehörde

Proprium Capital Partners L.P.; MSRESS Motel One Holding B.V.

BWB/Z-4559

13.08.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Proprium Capital Partners L.P., USA, beabsichtigt, durch von ihr verwaltete Investmentfonds, die alleinige Kontrolle über MSRESS Motel One Holding B.V., Niederlande, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Low-Budget Hotels.

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.09.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.09.2019 weggefallen.

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