Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Permira Holdings Limited; Quotient Sciences Limited - BWB/Z-4558 | Bundeswettbewerbsbehörde

Permira Holdings Limited; Quotient Sciences Limited

BWB/Z-4558

13.08.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

(Indirekter) Erwerb der Mehrheit aller Anteile an und alleiniger Kontrolle über Quotient Sciences Limited, Nottingham, Großbritannien, durch Fonds, welche letztendlich durch Permira Holdings Limited, Guernsey, Kanalinseln, kontrolliert werden. Das geplane Vorhaben betrifft Pharmazeutische Auftragsherstellung, -entwicklung und -forschung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.09.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.09.2019 weggefallen.

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