Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Huntsman Corporation; Sasol-Huntsman GmbH & Co. KG; Sasol-Huntsman Verwaltungs-GmbH - BWB/Z-4551 | Bundeswettbewerbsbehörde

Huntsman Corporation; Sasol-Huntsman GmbH & Co. KG; Sasol-Huntsman Verwaltungs-GmbH

BWB/Z-4551

09.08.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Huntsman Corporation, USA, beabsichtigt, indirekt die alleinige Kontrolle über und die verbleibenden 50% der Anteile an Sasol-Huntsman GmbH & Co. KG und 50% der Anteile an Sasol-Huntsman Verwaltungs-GmbH, beide Deutschland, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft die Herstellung und Lieferung von Maleinsäureanhydrid.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.09.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.09.2019 weggefallen.

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