Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sappi Limited; Rayonier - BWB/Z-4547 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sappi Limited; Rayonier

BWB/Z-4547

08.08.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sappi Limited, Südafrika, beabsichtigt, die Faserstofffabrik „Matane Pulp Mill" (Quebec, Kanada) im Wege eines Asset Deals von Rayonier A.M. Canada G.P., Rayonier А.M. Compagnie de Construction Inc. und Rayonier А.M. Canada Enterprises Inc., sowie Rayonier Advanced Materials Inc. als Veräußerer-Garantin, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Faserstoff und Papier.

 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.09.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.09.2019 weggefallen.

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