Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Vault Acquisition II B.V.; Trafalgar Square 1 В.V. - BWB/Z-4546 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Vault Acquisition II B.V.; Trafalgar Square 1 В.V.

BWB/Z-4546

07.08.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The Vault Acquisition II B.V., mit dem Sitz in Utrecht, Niederlande, und der Geschäftsanschrift Herculesplein 104, 3584 AA, Utrecht, Niederlande, beabsichtigt, sämtliche Anteile und die alleinige Kontrolle an Trafalgar Square 1 В.V. mit dem Sitz in Amsterdam, Niederlande, und der Geschäftsanschrift Bernard Zweerskade 10, 1077TX Amsterdam, Niederlande zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Design und B2B-Verkauf von Luxusmöbeln.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.09.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.09.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht