Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT VIII SCSp; Aldevron LLC - BWB/Z-4544 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT VIII SCSp; Aldevron LLC

BWB/Z-4544

06.08.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT VIII SCSp, ein von EQT Fund Managment S.à r.l. (Luxemburg/Luxemburg) verwalteter Investmentfonds, beabsichtigt, alleinige Kontrolle über Aldevron LLC (Faro / USA) und ihre Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Plasmiden für die Gen- und Zelltherapie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.09.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.09.2019 weggefallen.

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