Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OÖ Beteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co OG; AGILOX Systems GmbH - BWB/Z-4543 | Bundeswettbewerbsbehörde

OÖ Beteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co OG; AGILOX Systems GmbH

BWB/Z-4543

05.08.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die OÖ Beteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co OG beabsichtigt den Erwerb von 30% der Anteile sowie den Erwerb von (negativer) Kontrolle an der AGILOX Systems GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und Vertrieb von Nutzfahrzeugen (Stapler).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.08.2019 weggefallen.

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