Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ALSO Holding AG; Solytron Bulgaria OOD - BWB/Z-4540 | Bundeswettbewerbsbehörde

ALSO Holding AG; Solytron Bulgaria OOD

BWB/Z-4540

05.08.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ALSO Holding AG, Schweiz, beabsichtigt 100% der Anteile an und somit die alleinige Kontrolle über Solytron Bulgaria OOD, Bulgarien, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Großhandelsvertrieb von Produkten der Informations und Kommunikationstechnologie und der Unterhaltungselektronik einerseits sowie den Großhandelsvertrieb von Druckverbrauchsmaterialien.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.08.2019 weggefallen.

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