Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Synthes GmbH; Medos International S.à r.l.; Topaz Investment AS - BWB/Z-4537 | Bundeswettbewerbsbehörde

Synthes GmbH; Medos International S.à r.l.; Topaz Investment AS

BWB/Z-4537

02.08.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Synthes GmbH und Medos International S.à r.l., (Schweiz), beide 100%ige Tochtergesellschaften der Johnson & Johnson-Gruppe (USA), beabsichtigen den Erwerb der alleinigen Kontrolle über Topaz Investment AS (Norwegen), welche die Mehrheit der Rechte, Vermögenswerte und Verpflichtungen in Verbindung mit TachoSil (einer chirurgischen hämostatischen Wundauflage) sowie weitere Vermögenswerte von TachoSil hält. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Arzneimittel und Medizinprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat sich am 23.08.2018 gemäß Art 22 der EG-Fusionskontrollverordnung (FKVO) einem Antrag auf Verweisung an die Europäische Kommission angeschlossen. Alle einzelstaatlichen Fristen, die den Zusammenschluss betreffen, werden gehemmt, bis nach dem Verfahren dieses Artikels entschieden worden ist, durch wen der Zusammenschluss geprüft wird.

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