Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SIGNА Retail GmbH; SIGNA Prime Selection AG; Hudson's Bay Company
BWB/Z-4536
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Beabsichtigte Begründung der alleinigen Kontrolle durch die SIGNА Retail GmbH (Wien) und die SIGNA Prime Selection AG (Innsbruck) an den mit der Hudson's Bay Company (Toronto, Kanada) gegründeten Gemeinschaftsunternehmen von der Hudson's Bay Company (Toronto, Kanada'). Das geplantene Vorhaben betrifft den Einzelhandelsmarkt im Non-Food-Einzelhandel sowie Immobilen.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen L - Grundstücks- und Wohnungswesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.08.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.08.2019 weggefallen.