Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Kühne + Nagel Gesellschaft m.b.H.; JÖLOG Beteiligungs GmbH
BWB/Z-4535
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Kühne + Nagel Gesellschaft m.b.H., Österreich, eine Tochtergesellschaft der Kühne + Nagel International AG, Schweiz, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und somit alleinige Kontrolle über die JÖLOG Beteiligungs GmbH, Österreich, einschließlich ihrer 100%igen Tochtergesellschaften Jöbstl GmbH, Kurt Jöbstl Transportgesellschaft m.b.H. und SLM Spedition & Logistik Gesellschaft m.b.H., alle Österreich, sowie Jöbstl d.o.o., Slowenien, zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft die Erbringung von Logistik- und Transportdienstleistungen im Bereich Landverkehr in Österreich und Europa.
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.08.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.08.2019 weggefallen.