Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Allianz SE; BN Infrastruktur GmbH
BWB/Z-4533
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Allianz SE (München / Deutschland) beabsichtigt, 74,9% der Anteile an und alleinige Kontrolle über BN Infrastruktur GmbH (St. Pölten /Österreich) und damit indirekt auch über die Niederdsterreichische Glasfaserinfrastrukturgesellschaft mbH (St. Pölten / Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betifft die Entwicklung, den Bau und den passiven Betrieb eines Glasfasernetzwerks in Niederösterreich.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren J - Information und Kommunikation, M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.08.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.08.2019 weggefallen.