Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Google LLC; Looker Data Sciences, Inc. - BWB/Z-4532 | Bundeswettbewerbsbehörde

Google LLC; Looker Data Sciences, Inc.

BWB/Z-4532

29.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über Looker Data Sciences, Inc., Kalifornien, USA, durch Google LLC, Kalifornien, USA. Das geplante Vorhaben betrifft Business Analytics-Software.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.09.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 26.08.2019 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 9. September 2019.

Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 09.09.2019 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.

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