Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Colgate-Palmolive; Laboratoires Filorga Cosmétiques SAS - BWB/Z-4528 | Bundeswettbewerbsbehörde

Colgate-Palmolive; Laboratoires Filorga Cosmétiques SAS

BWB/Z-4528

26.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Colgate-Palmolive, USA, beabsichtigt, 99.82% der Anteile und die alleinige Kontrolle über Laboratoires Filorga Cosmétiques SAS, Frankreich, zu erwerben. 

Tätigkeitsbereiche: Hautpflegeprodukte 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.08.2019 weggefallen.

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