Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AX V INV5 Holding ApS; AlpInvest Partners B.V.; SteelSeries Holdings ApS - BWB/Z-4527 | Bundeswettbewerbsbehörde

AX V INV5 Holding ApS; AlpInvest Partners B.V.; SteelSeries Holdings ApS

BWB/Z-4527

26.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Axcel Management A/S, ein Private Equity Fonds in Dänemark, beabsichtigt, über die Zweckgesellschaft  AX V INV5 Holding ApS, Dänemark ("Zweckgesellschaft"), die Mehrheit der Stimmrechte an, und damit die alleinige Kontrolle über SteelSeries Holdings ApS, Dänemark ("Zielgesellschaft") zu halten. Zum gleichen Zeitpunkt beabsichtigt AlpInvest Partners B.V., ein Private Equity Fonds in den Niederlanden, über die Zweckgesellschaft indirekt mehr als 25% der Kapitalanteile an der Zielgesellschaft zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: Spielperipheriegeräte und Zubehör.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.08.2019 weggefallen.

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