Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Waterland Private Equity Investments B.V.; KNP Financial Services GmbH - BWB/Z-4526 | Bundeswettbewerbsbehörde

Waterland Private Equity Investments B.V.; KNP Financial Services GmbH

BWB/Z-4526

25.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb sämtlicher Anteile an KNP Financial Services GmbH, Wien, durch die Waterland Private Equity Investments B.V., Bussum, Niederlande. Das geplante Vorhaben betrifft das Inkasso und Forderungsmanagement.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.08.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht