Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Akzo Nobel Coatings International BV; Cleming S.P.R.L - BWB/Z-4522 | Bundeswettbewerbsbehörde

Akzo Nobel Coatings International BV; Cleming S.P.R.L

BWB/Z-4522

25.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Akzo Nobel Coatings International BV, Niederlande, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Akzo Nobel NV, Niederlande, beabsichtigt, alle Anteile und Stimmrechte der Cleming S.P.R.L und ihrer Tochtergesellschaften Mapaero SAS, Mapaero GmbH, Mapaero UK Ltd, Mapaero Inc., Mapaero HK Ltd sowie So1is 09 SAS, SCI Rijole 2, SCI Rijole und SCI Boucher zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Beschichtungen für die Luft- und Raumfahrt.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.08.2019 weggefallen.

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