Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Zementwerk Leube GmbH; Rieder Infra Solutions GmbH; Rieder Betonwerk GmbH - BWB/Z-4520 | Bundeswettbewerbsbehörde

Zementwerk Leube GmbH; Rieder Infra Solutions GmbH; Rieder Betonwerk GmbH

BWB/Z-4520

22.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Zementwerk Leube GmbH (erwerbende Gesellschaft) beabsichtigt, 50% (in Worten: fünfzig Prozent) der Kommanditanteile an der KG neu ["Kaufgegenstand I"] sowie 50% (in Worten: fünfzig Prozent) der Gesellschaftsanteile an der GmbH neu ["Kaufgegenstand II"] (Zielgesellschaften samt Dirimierungsrecht zu erwerben, zusammengefasst als "das Geschäft" bezeichnet. Das geplante Vorhaben betrifft die Herstellung und denVertrieb von Betonfertigteilen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.08.2019 weggefallen.

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