Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Walki Group OY; Mondi Belcoat NV - BWB/Z-4519 | Bundeswettbewerbsbehörde

Walki Group OY; Mondi Belcoat NV

BWB/Z-4519

23.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Walki Group OY (Finnland) beabsichtigt, alleinige Kontrolle über Mondi Belcoat NV (Belgien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Extrusionsbeschichtungen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.08.2019 weggefallen.

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