Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ING Gruppe N.V.; Flavia Solva Capital B.V.; Baerbergh Holding B.V. - BWB/Z-4515 | Bundeswettbewerbsbehörde

ING Gruppe N.V.; Flavia Solva Capital B.V.; Baerbergh Holding B.V.

BWB/Z-4515

22.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ING Gruppe N.V., Niederlande, und zwar indirekt über ihre 100%ige Tochtergesellschaft ING Corporate Investments Participaties B.V., Niederlande, und Falkenstein Investments B.V., Niederlande, beabsichtigten, über eine gemeinsam kontrollierte Beteiligungsgesellschaft, Flavia Solva Capital B.V., Niederlande, den Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über den Logistikkonzern Baerbergh Holding B.V., Niederlande. Die geplante Transaktion betrifft die Branche Kontraktlogistikdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.08.2019 weggefallen.

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