Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Müller Holding GmbH & Co KG; MES Beteiligungs GmbH; niceshops GmbH; niceimmo GmbH - BWB/Z-4514 | Bundeswettbewerbsbehörde

Müller Holding GmbH & Co KG; MES Beteiligungs GmbH; niceshops GmbH; niceimmo GmbH

BWB/Z-4514

22.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Müller Holding GmbH & Co KG beabsichtigt, im Wege der Kapitalerhöhung rund 26% an niceshops GmbH zu erwerben. MES Beteiligungs GmbH beabsichtigt zudem, im Wege der Kapitalerhöhung rund 26% an niceimmo GmbH zu erwerben. Es ist weiters beabsichtigt, dass Müller Holding GmbH & Co KG 85% und die übrigen Gesellschafter der niceshops und der niceimmo 15% der Anteile an der noch zu gründenden deutschen Müller Online GmbH übernehmen. Bestandteil des Zusammenschlussvorhabens ist letztlich der Abschluss eines Lizenzund Kooperationsvertrags zwischen Müller Online GmbH und niceshops zur gemeinsamen Weiterentwicklung ihrer Webshop-Software. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft E-Commerce.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.08.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht