Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Aloys Wobben Stiftung; Closed Beteiligungs GmbH - BWB/Z-4513 | Bundeswettbewerbsbehörde

Aloys Wobben Stiftung; Closed Beteiligungs GmbH

BWB/Z-4513

19.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Aloys Wobben Stiftung, Aurich, Deutschland, beabsichtigt 18,6% der Anteile und damit beherrschenden Einfluss an der Closed Beteiligungs GmbH, Hamburg, Deutschland, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Einzelhandelsvertrieb von Bekleidung und Schuhen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.08.2019 weggefallen.

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