Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Grazer Wechselseitige Versicherung AG; MCL Immobilien GmbH - BWB/Z-4512 | Bundeswettbewerbsbehörde

Grazer Wechselseitige Versicherung AG; MCL Immobilien GmbH

BWB/Z-4512

19.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Grazer Wechselseitige Versicherung AG, beabsichtigt den Erwerb einer Beteiligung von 2/3 an der MCL Immobilien GmbH, Gadollaplatz 1, 8010 Graz. Das Vorhaben betrifft die Immobilienwirtschaft.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.08.2019 weggefallen.

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