Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Haberkorn Holding AG; Mühlberger GmbH; MLS Safety GmbH - BWB/Z-4508 | Bundeswettbewerbsbehörde

Haberkorn Holding AG; Mühlberger GmbH; MLS Safety GmbH

BWB/Z-4508

17.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb alleiniger Kontrolle über die Mühlberger GmbH sowie mittelbar an der MLS Safety GmbH (beide Deutschland) durch die Haberkorn Holding AG, Wien. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Lieferung von technischen Teilen für Instandhaltung sowie Originalzubehör für Industrie und Produktion (sog. "technischer Handel").

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.08.2019 weggefallen.

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