Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Wopfinger Stein u. Kalk Schmid & Co. KG; Calcinor, S.L.; Calmit GmbH - BWB/Z-4507 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wopfinger Stein u. Kalk Schmid & Co. KG; Calcinor, S.L.; Calmit GmbH

BWB/Z-4507

17.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die avisierte Transaktion besteht in der Einbringung sämtlicher Anteile an der Calmit GmbH ("CAT"), derzeit eine mittelbare 100%-ige Tochtergesellschaft der Wopfinger Stein u. Kalk Schmid & Co. KG ("Wopfinger"), in die Eurofillers Holding GmbH ("EAT"), deren Anteile jeweils zur Hälfte von der Baumit Beteiligung GmbH, welche wiederum eine 100%-ige Tochtergesellschaft von Wopfinger ist, und Calcinor, S.L. gehalten werden.

 

Geschäftszweig: Industrieminerale

Betroffener Geschäftszweig: B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.08.2019 weggefallen.

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