Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Funkwerk AG; euromicron AG
BWB/Z-4500
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Funkwerk AG (Deutschland) beabsichtigt, insgesamt bis zu rund 28% der Aktien und Stimmrechte an der euromicron AG (Deutschland) und damit alleinige Kontrolle über euromicron AG zu erwerben. Betroffene Geschäftszweige: Produkte und IТ-Lösungen für Digitalisierte Gebäude, Kritische Infrastrukturen und Digitalisierung / Industrie.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.08.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.08.2019 weggefallen.