Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Andreae & Mayer GmbH; Naturkost Übelhör GmbH & Co. KG; Naturkost Übelhör Verwaltungsgesellschaft mbH - BWB/Z-4498 | Bundeswettbewerbsbehörde

Andreae & Mayer GmbH; Naturkost Übelhör GmbH & Co. KG; Naturkost Übelhör Verwaltungsgesellschaft mbH

BWB/Z-4498

08.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Andreae & Mayer GmbH, Deutschland, beabsichtigt, im Wege eines Erwerbs von Anteilen die (indirekte) alleinige Kontrolle über die Naturkost Übelhör GmbH & Co. KG und die Naturkost Übelhör Verwaltungsgesellschaft mbH, beide Deutschland, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Import und (Groß-)Handel von/mit Bio-Rohwaren des Trockensortiments.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.08.2019 weggefallen.

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