Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Andreae & Mayer GmbH; Naturkost Übelhör GmbH & Co. KG; Naturkost Übelhör Verwaltungsgesellschaft mbH
BWB/Z-4498
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Andreae & Mayer GmbH, Deutschland, beabsichtigt, im Wege eines Erwerbs von Anteilen die (indirekte) alleinige Kontrolle über die Naturkost Übelhör GmbH & Co. KG und die Naturkost Übelhör Verwaltungsgesellschaft mbH, beide Deutschland, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Import und (Groß-)Handel von/mit Bio-Rohwaren des Trockensortiments.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.08.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.08.2019 weggefallen.