Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Boston Scientific Corporation; BTG plc - BWB/Z-4495 | Bundeswettbewerbsbehörde

Boston Scientific Corporation; BTG plc

BWB/Z-4495

04.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Boston Scientific Corporation, Vereinigte Staaten, beabsichtigt alle ausgegebenen und auszugebenden Anteile an und somit alleinige Kontrolle über BTG plc, Vereinigtes Königreich, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft Produkte für minimalinvasive medizinische Eingriffe.

Betroffener Geschäftszweig: Q - Gesundheits- und Sozialwesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.08.2019 weggefallen.

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