Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ContiTech Global Holding Netherlands B. V.; Merlett Tecnoplastic S.p.A - BWB/Z-4494 | Bundeswettbewerbsbehörde

ContiTech Global Holding Netherlands B. V.; Merlett Tecnoplastic S.p.A

BWB/Z-4494

04.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ContiTech Global Holding Netherlands B.V., Niederlande, beabsichtigt, alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Merlett Tecnoplastic S.p.A., Italien, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Industrieschläuche.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.08.2019 weggefallen.

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