Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Triton Fund V; Atnahs International Holdings Limited - BWB/Z-4497 | Bundeswettbewerbsbehörde

Triton Fund V; Atnahs International Holdings Limited

BWB/Z-4497

04.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Antigua Bidco Limited, Vereinigtes Königreich, ein Akquisitionsvehikel, das von Triton Fund V, Kanalinseln, allein kontrolliert wird, beabsichtigt, die Mehrheit der Anteile an und damit alleinige Kontrolle über Atnahs International Holdings Limited, Kanalinseln, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft die Entwicklung und Vermarktung eines Portfolios von etablierten Markenarzneimitteln für den Einsatz in verschiedenen Therapiebereichen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.08.2019 weggefallen.

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