Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CEZ New Energy Investments B.V.; Euroklimat sp. z o.o. - BWB/Z-4491 | Bundeswettbewerbsbehörde

CEZ New Energy Investments B.V.; Euroklimat sp. z o.o.

BWB/Z-4491

02.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CEZ New Energy Investments B.V., Niederlande, beabsichtigt den Erwerb von 76% der Anteile an Euroklimat sp. z o.o., Polen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Gebäudeinstallationsleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.07.2019 weggefallen.

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