Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KRONE Commercial Vehicle SE; Stapelstenen B.V. - BWB/Z-4490 | Bundeswettbewerbsbehörde

KRONE Commercial Vehicle SE; Stapelstenen B.V.

BWB/Z-4490

02.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die KRONE Commercial Vehicle SE, D-49757 Werlte, beabsichtigt, sämtliche Geschäftsanteile an der Stapelstenen B.V., NL-5753 DL Deurne, zu ererben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Schubbodenaufliegern.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.07.2019 weggefallen.

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