Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hydro-Québec lndusTech Inc.; Dana Electric Holdings BV - BWB/Z-4488 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hydro-Québec lndusTech Inc.; Dana Electric Holdings BV

BWB/Z-4488

28.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Hydro-Québec lndusTech Inc., eine hundегtpгozеntigе Tochtergesellschaft von Hydro-Québec, plant, von Dana Belgium NV, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Dana Incorporated, 45% der Anteile an Dana Electric Holdings BV zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft Elektromotoren und zugehörige Produkte für die Märkte Nutzfahrzeuge, Automobil, Marine, Bergbau, Materialtransport, Baumaschinen, Schienenfahrzeuge, Motorsport und Freizeitfahrzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.07.2019 weggefallen.

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