Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
LGC Science Group Holdings Limited; BioMed Pharmaceutical Ltd.
BWB/Z-4487
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
LGC Science Group Holdings Limited, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt, indirekt 75% der Kapitalanteile an und gemeinsame Kontrolle über BioMed Pharmaceutical Ltd., Kanada, die Holdinggesellschaft von Toronto Research Chemicals, Kanada ("TRC") und die TRC-Division Synfine Research Ltd., Kanada, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft Forschungschemikalien.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.07.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.07.2019 weggefallen.