Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Advent International Corporation; Fluidmec S.p.A. - BWB/Z-4485 | Bundeswettbewerbsbehörde

Advent International Corporation; Fluidmec S.p.A.

BWB/Z-4485

28.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an und alleiniger Kontrolle über Fluidmec S.p.A., Italien, durch Advent International Corporation, USA, als kontrollierende Gesellschaft der Advent Fonds indirekt über ihre Tochtergesellschaft Minetti S.p.A., Italien. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Lieferung von technischen Teilen für Instandhaltung sowie Originalzubehör für Industrie und Produktion (sog. "technischer Handel").

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.07.2019 weggefallen.

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