Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

H.I.G. Europe Capital Partners II, L.P.; Covestro Gruppe - BWB/Z-4484 | Bundeswettbewerbsbehörde

H.I.G. Europe Capital Partners II, L.P.; Covestro Gruppe

BWB/Z-4484

28.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Orion AcquiCo DE GmbH, Orion AcquiCo NL B.V., Orion AcquiCo DK ApS, Listra Investments S.L.U. und Elafonissi S.r.l., alle mittelbar von H.I.G. Europe Capital Partners II, L.P. kontrolliert, beabsichtigen die alleinige Kontrolle über das PUR Systemhaus-Geschäft von dessen bisherigen Anteilseignern, der Covestro Deutschland AG, der Covestro S.L und der Covestro S.r.l., zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Polyurethan Systemhäuser.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.07.2019 weggefallen.

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