Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SIGNA Sports United GmbH; Score Invest SAS - BWB/Z-4483 | Bundeswettbewerbsbehörde

SIGNA Sports United GmbH; Score Invest SAS

BWB/Z-4483

28.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100 % der Geschäftsanteile an der Score Invest SAS (Frankreich) durch die SIGNA Sports United GmbH (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Online(Internet)-Einzelhandel und den stationären Einzelhandel mit Sportartikeln, im Wesentlichen Tennis, Tennisbekleidung und Tennissportzubehör.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.07.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht