Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

3 Step IT Group Oy; BNP Paribas Lease Group; Arius SA - BWB/Z-4482 | Bundeswettbewerbsbehörde

3 Step IT Group Oy; BNP Paribas Lease Group; Arius SA

BWB/Z-4482

28.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

3 Step IT Group Oy (mit Hauptsitz in Finnland) und BNP Paribas Lease Group (mit Hauptsitz in Frankreich) beabsichtigen, dass Arius SA, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BNP Paribas Lease Group, das IT-Fleetmanagementgeschäft von BNP Paribas in Italien übernimmt (derzeit von einer BPLS-Tochtergesellschaft durchgeführt: „Rental Solutions Italy Spa ). Anschließend erwirbt 3 Step IT Group eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 49% an Arius SA. Arius SA erwirbt auch das 3 Step IT-Fleetmanagementgeschäft in Großbritannien (derzeit von einer Tochtergesellschaft der 3 Step IT Group durchgeführt: „3 Step IT UK"); BPLS behält die restlichen 51% der Anteile an Arius SA und übt weiterhin die alleinige Kontrolle über Arius SA aus. Nach Abschluss des Zusammenschlusses wird Arius SA in BNP Paribas 3 Step IT umbenannt werden. Der Zusammenschluss betrifft den Markt für IT Services.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.07.2019 weggefallen.

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