Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

FSIA Investimenti S.r.l.; CDP Equity S.p.A.; SIA S.p.A. - BWB/Z-4481 | Bundeswettbewerbsbehörde

FSIA Investimenti S.r.l.; CDP Equity S.p.A.; SIA S.p.A.

BWB/Z-4481

28.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

FSIA Investimenti S.r.l. (Italien) beabsichtigt, eine zusätzliche Beteiligung von 7,394% an SIA S.p.A. (Italien) zu erwerben und hiermit die Beteiligungsschwelle von 50 % der Anteile an SIA S.p.A. (Italien) zu überschreiten. Zusätzlich beabsichtigt CDP Equity S.p.A. (Italien) eine Beteiligung von 25,69 % an SIA S.p.A. (Italien) zu erwerben. SIA S.p.A. (Italien) wird nach Abschluss der beiden Transaktionen gemeinsam von CDP Equity S.p.A. (Italien) und Poste Italiane S.p.A. (Italien) kontrolliert werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Finanzdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.07.2019 weggefallen.

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