Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Catalent Pharma Solutions, Inc.; Bristol-Myers Squibb S.r.l. - BWB/Z-4480 | Bundeswettbewerbsbehörde

Catalent Pharma Solutions, Inc.; Bristol-Myers Squibb S.r.l.

BWB/Z-4480

26.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Catalent Pharma Solutions, Inc., USA, beabsichtigt den Erwerb der in Anagni, Italien befindlichen pharmazeutischen Produktionsstätte und der ausschließlich damit verbundenen Vermögenswerte von Bristol-Myers Squibb S.r.l., USA. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Pharmazeutische Produktion.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.07.2019 weggefallen.

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